Promillerechner
„Ich habe doch nur ein paar Schluck getrunken“ – Aber können Sie wirklich noch fahren? Finden Sie es auf unserem Portal Probefahrten.cc mit dem Promillerechner heraus.
Seit 1998 hat der Gesetzgeber parallel zum Blutalkohol-Grenzwert von 0,5 ‰ als Gefährdungsgrenzwert der relativen Fahruntüchtigkeit (Ordnungswidrigkeit nach § 24 a StVG) einen eigenen Atemalkohol-Grenzwert von 0,25 mg/l Atemluft eingeführt. Die beiden Grenzwerte sind juristisch gleichgesetzt. Die Abgabe der Atemprobe kann nur freiwillig erfolgen, bei Verweigerung oder wenn keine gültigen Messungen möglich sind, erfolgt eine Blutalkoholbestimmung. Das Strafmaß beträgt gemäß § 24a StVG ab 1.1.2009 bis zu 3000 €, 4 Punkte im Flensburger Verkehrsregister und Fahrverbot nach § 25 StVG (StVRÄndG v. 19.3.2001).
Machen Sie darum sicherheithalber den Test auf unserem Probefahrten Portal. Mithilfe unseres Promillerechners erfahren Sie, wie viel Promille Sie im Blut haben, wie sehr Sie vom Alkohol beeinflusst werden und wie es um Ihre Fahrtüchtigkeit steht.
Bitte beachten Sie: Die errechneten Daten von dem Promille Rechner können durch andere Variablen wie Gesundheitszustand oder Körpergröße vom tätsächlichen Wert abweichen. Alle Angaben sind ohne Gewähr!